Elsenroth.de
Der Gemeinnuetzige Verein Elsenroth e.V.

Gewerbegebiet III


An die Mitglieder des Gemeinnützigen Vereins Elsenroth
und die Bürgerinnen und Bürgern Elsenroths

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

leider müssen wir aufgrund der Verbreitung des Coronavirus auch unsere vorgesehene Mitgliederversammlung
am 26. März 2020 absagen und auf voraussichtlich Ende April verschieben.
Eine gesonderte Einladung hierzu folgt noch.
Auch werden wir in diesem Jahr kein Osterfeuer machen.

Damit wir aber alle auf einen Wissensstand in Sachen „Erweiterung des Gewerbegebietes“ sind, möchte der
Vorstand Ihnen folgende Informationen mitteilen:

Nach Rücksprache mit einem Anwalt geht es um folgende Fakten:

Für eine Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderungen und Aufstellungsbeschlüsse
für Bauleitpläne finden zwei Phasen statt.

1.Phase: Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2019 die Änderungs-
bzw. Aufstellungsbeschlüsse für den Bauleitplan aufgestellt.
Das war der 1. Schritt.

Das Baugesetzbuch sieht nun die Beteiligung der Öffentlichkeit vor, was mit der Bekanntmachung im Amtsblatt
am 20. Februar 2020 erfolgte.
Das ist der 2. Schritt.

Hier wurden zwei Entscheidungen bekanntgemacht:
1.Die Änderung des Flächennutzenplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 55 b – Erweiterung
Gewerbepark Elsenroth und

2.Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 b – Erweiterung Gewerbepark Elsenroth.

Hiergegen können nun die Bürger einen Widerspruch, Erörterungen, Einwendungen und Vorschläge
vorbringen, was wir auch getan haben.

Mit unseren, aber auch mit den Einwendungen einzelner Bürger – es steht jedem frei, hier
selbst etwas zu schreiben – muss sich nun der Planungsausschuss, der am 28.4.2020 tagt, befassen.

Eine Information des Bürgermeisters inwieweit unsere Anregungen und Einwendungen berücksichtigt
wurden, ist nicht erforderlich.
Nachdem Ausschuss und Rat sich mit den Bürgereinwendungen befasst
haben, beginnt die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit Begründung öffentlich auszulegen für die Dauer eines Monats.
Hier können die Bürger noch einmal die Bedenken und Ablehnungen darlegen.

Die Frist hierfür beträgt einen Monat.
Sollten unsere Bedenken nicht hinreichend berücksichtigt worden sein, können wir dann mit einer
Normenkontrollklage am Verwaltungsgericht klagen.
Aber es werden keine neuen Einwendungen dann mehr zugelassen, sondern nur die, die in der 1. und 2. Phase vorgebracht wurden.
Das Verwaltungsgericht prüft, ob unsere Argumente hier ausreichend berücksichtigt wurden und wägt die Einwände der Parteien ab.

Zum Schluss beschließt die Gemeinde die Bauleitplanung als Satzung, welche ebenfalls wieder öffentlich bekannt gemacht werden muss.
Die Satzung ist dann geltendes Recht und es darf gebaut werden.
Aber hiergegen kann innerhalb eines Jahres geklagt werden und ggfs. mittels einer einstweiligen Verfügung ein Baustopp erzwungen werden.

Soweit die Entwicklung der Erweiterung des Gewerbegebietes.

Auf die Befragung, wann ein Antrag auf Bürgerentscheid eingehen muss, teilt der Rechtsanwalt mit:
„nach § 26 Abs. 3 GO NW muss ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, der der Bekanntmachung
bedarf, innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein.
Nach der Bekanntmachungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die öffentliche Bekanntmachung
„mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes oder der Zeitung vollzogen“, in der die Bekanntmachung erfolgt.
Nach § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde „Nümbrecht aktuell“.

Es käme danach für die Fristberechnung auf den Erscheinungstag des Amtsblattes an.
Da die mir vorliegende amtliche Bekanntmachung der Bauleitplanung das Datum des 20.02.2020 trägt, dürfte der Erscheinungstag
jedoch nicht vor diesem Datum liegen, so dass eine Einreichung des Antrages zum 02.04.2020 die Frist wahrt.“

Für diesen Antrag benötigen wir 9% der Einwohnerzahl als Zustimmung, bei 17.000 Einwohnern sind das 1.530 Unterschriften.
Der Vorstand ist der Überzeugung, dass diese Anzahl der zu sammelnden Unterschriften nicht erreicht wird.
Leider leben wir nicht in einem solidarischen Land und wir können nicht davon ausgehen, dass außerhalb
von Elsenroth, Gerhardsiefen, Löhe, und andere an Elsenroth angrenzende Orte, wir Unterstützung für unser Anliegen erfahren.

Wir hoffen in einem gemeinsamen Dialog mit Rat und Verwaltung eine für alle Beteiligten erträgliche Lösung zu finden.

So haben wir uns überlegt – neben den 18 Fragen und Einwendungen – dass ein Höhenweg erhalten bleiben soll, und zwar
unterhalb des jetzigen Höhenweges in der Verlängerung der Reithalle von Kaminskis.

Außerdem wünschen wir uns eine Freizeitanlage für unsere Kinder (Skaterbahn oder ähnliches) und vor allen Dingen die
Begrenzung der Bauhöhe von 12 Meter.
Außerdem ist ein Verkehrs- und Entwicklungsplan für Elsenroth zu erstellen und nach einer Alternative für den
Lkw-Verkehr zu suchen, der nicht über die Jägerhofstraße führt.

Der Lärm darf die zulässige Grenze nicht überschreiten und ab 22:00 Uhr dürfen keine Lkws mehr beladen oder entladen werden.
Das Überqueren der Jägerhofstraße muss mit entsprechenden Hilfsmitteln gesichert werden.“

Da es uns zur Zeit nicht möglich ist, diesen Vorschlag gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren, haben wir bei allen
Vorstandsmitgliedern 2 Unterschriftenlisten ausgelegt.

Die eine fordert den Rat der Gemeinde Nümbrecht auf, die Erweiterung des Gewerbegebietes Elsenroth
abzulehnen und die zweite Unterschriftenliste unterstützt unseren obigen Vorschlag.

Wir haben die uns zurückgeschickten Fragebögen ausgewertet.
Hier hat die Hälfte gegen und die andere Hälfte für die Erweiterung gestimmt.

Deshalb gehen wir beide Wege.

Der Vorstand wird im Namen der Elsenrother sodann die Liste mit den meisten Unterschriften als Vorschlag des Vereins einreichen.
Die Liste mit den weniger Unterschriften werden wir dann als „Einzelantrag“ an die Gemeinde senden.

Die Unterschriftenlisten sollen bis zum 27. März 2020 an die Gemeinde geschickt werden.
Bitte beachten Sie diese Frist.

Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit und ein coronafreies Osterfest.

Für den Vorstand

Iris Tietz